Frauen-Beauftragte im Wohn-Heim

Frauen-Beauftragte im Wohn-Heim machen sich für andere Frauen stark.

Es gibt erst wenige Frauen-Beauftragte in Wohn-Heimen.


Aber im Gesetz steht:

 

ES MUSS EINE FRAUEN-BEAUFTRAGTE IN JEDER EINRICHTUNG GEBEN !!!

 

Warum sind Frauen-Beauftragte im Wohn-Heim wichtig?

 

  • Frauen werden nicht immer ernst genommen
  • Frauen können häufig ihre Türen nicht absperren
  • Frauen können sich häufig nicht aussuchen von wem sie gepflegt werden
  • Frauen werden manchmal angefasst obwohl sie das nicht möchten

Wie wird eine Frau im Wohn-Heim Frauen-Beauftragte?

 

Im Gesetz für Wohn-Heime in Rheinland-Pfalz steht:

In jedem Wohn-Heim muss es eine Frauen-Beauftragte geben.

Die Frauen-Beauftragte muss eine Bewohnerin sein.

Die Heim-Leitung sucht die Frauen-Beauftragte aus.

Das darf sie aber nicht alleine machen.

Sie muss die Bewohnerinnen fragen:

Welche Frau möchte Frauen-Beauftragte werden?

Wen wollen die Bewohnerinnen als Frauen-Beauftragte haben?

Die Heim-Leitung kann eine Versammlung aller Bewohnerinnen machen.

Da können die Frauen mit der Leitung gemeinsam die Frauen-Beauftragte aussuchen.

Die Frauen-Beauftragten haben die gleichen Rechte wie der Bewohner-Beirat.

 

Welche Rechte haben Frauen-Beauftragte?

 

  • Frauen-Beauftragte brauchen eine gute Ausbildung
  • Frauen-Beauftragte haben das Recht auf eine Unter-Stützerin. Die Unter-Stützerin darf sich die Frau selbst aussuchen
  • Frauen-Beauftragte haben das Recht gut informiert zu werden. Die Wohn-Heim-Leitung muss mit der Frau über wichtige Sachen sprechen
  • Frauen-Beauftragte brauchen einen Raum in dem sie arbeiten können