Frauen-Beauftragte im Wohn-Heim
Frauen-Beauftragte im Wohn-Heim machen sich für andere Frauen stark.
Es gibt erst wenige Frauen-Beauftragte in Wohn-Heimen.
Aber im Gesetz steht:
ES MUSS EINE FRAUEN-BEAUFTRAGTE IN JEDER EINRICHTUNG GEBEN !!!
Warum sind Frauen-Beauftragte im Wohn-Heim wichtig?
Wie wird eine Frau im Wohn-Heim Frauen-Beauftragte?
Im Gesetz für Wohn-Heime in Rheinland-Pfalz steht:
In jedem Wohn-Heim muss es eine Frauen-Beauftragte geben.
Die Frauen-Beauftragte muss eine Bewohnerin sein.
Die Heim-Leitung sucht die Frauen-Beauftragte aus.
Das darf sie aber nicht alleine machen.
Sie muss die Bewohnerinnen fragen:
Welche Frau möchte Frauen-Beauftragte werden?
Wen wollen die Bewohnerinnen als Frauen-Beauftragte haben?
Die Heim-Leitung kann eine Versammlung aller Bewohnerinnen machen.
Da können die Frauen mit der Leitung gemeinsam die Frauen-Beauftragte aussuchen.
Die Frauen-Beauftragten haben die gleichen Rechte wie der Bewohner-Beirat.
Welche Rechte haben Frauen-Beauftragte?